BauPVO
Für alle Kabel und Leitungen, die dauerhaft in Bauwerken installiert werden, gilt seit dem 10. Juni 2016 die europäische Bauproduktenverordnung (BauPVO). Dabei werden die Kabel gemäß ihres Brandverhaltens in europäische Brandklassen eingeordnet. Eine Ausnahme stellen Kabel und Leitungen mit Funktionserhalt dar. Diese sind von der BauPVO nicht betroffen.
Kabel und Leitungen, die unter die BauPVO fallen, sind seit dem 1. Juli 2017 verpflichtend mit einem CE-Kennzeichen zu versehen. Darüber hinaus muss der Hersteller für Produkte, die unter die BauPVO fallen, also Kabel und Leitungen zur Installation, eine sogenannte Leistungserklärung erstellen und dem Kunden zugänglich machen. Kabel und Leitungen, die bereits vor dem 1. Juli in Verkehr gebracht wurden (sogenannte Lagerware), darf auch weiterhin ohne entsprechende Kennzeichnung gehandelt werden.
Die BauPVO bezieht sich bei Kabeln und Leitungen ausschließlich auf das Brandverhalten. Weiterhin gültige Anforderungen an die elektrische und mechanische Sicherheit werden davon nicht berührt. Die EU-Länder machen derzeit noch keine Vorgaben, welche Brandklassen von Kabeln jeweils einzusetzen sind. In Deutschland sind meist „normal entflammbare Kabel“ gefordert, das entspricht mindestens der Klasse ECA.